Ab sofort steht in der aktuellen Version des Programms das EKS Formular 04.2020 zur Nutzung bereit.
4 Gedanken zu „Formular EKS 04.2020“
Bohnsack
Ahoi,
ich wollte gerade die Planung am Februar 2021 erstellen, leider hört bei mir alle nach 04.2019 an Formularen auf, update habe ich gemacht, mir fehlt alles nach 2019, haben sie eine Idee was ich da falsch mache ?
die neuen Formulare müssen extra bezogen werden. Dafür loggen Sie sich unter https://eksruckzuck.de/login.html mit Ihren Zugangsdaten ein. In Ihrem Persönlichen Bereich können Sie dann die neuen Formulare beziehen.
ich habe gerade das Programm gekauft.
Von mir verlangt das Jobcenter eine Bestätigung einer Umsatzsteuerbefreiung.
Bei mir handelt es sich um eine beginnende Neugründung als Einzelperson/Kleingewerbe.
Ich habe erst am Montag das Formular zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt bekommen.
Kennen Sie sich damit aus, was ich da machen muss?
das Jobcenter wird sich sehr wahrscheinlich nicht von der Vorlage der Bestätigung abbringen lassen. Eventuell kann das Jobcenter überzeugt werden, dass die Bescheinigung nachgereicht werden kann.
Daher kann ich leider nicht mehr Empfehlen als möglichst schnell und vollständig dem Finanzamt zu antworten, damit die Steuernummer und die Befreiung möglichst schnell zugeteilt werden können.
Ahoi,
ich wollte gerade die Planung am Februar 2021 erstellen, leider hört bei mir alle nach 04.2019 an Formularen auf, update habe ich gemacht, mir fehlt alles nach 2019, haben sie eine Idee was ich da falsch mache ?
Guten Tag,
die neuen Formulare müssen extra bezogen werden. Dafür loggen Sie sich unter https://eksruckzuck.de/login.html mit Ihren Zugangsdaten ein. In Ihrem Persönlichen Bereich können Sie dann die neuen Formulare beziehen.
Viele Grüße,
Gerrit Grutzeck
Hallo,
ich habe gerade das Programm gekauft.
Von mir verlangt das Jobcenter eine Bestätigung einer Umsatzsteuerbefreiung.
Bei mir handelt es sich um eine beginnende Neugründung als Einzelperson/Kleingewerbe.
Ich habe erst am Montag das Formular zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt bekommen.
Kennen Sie sich damit aus, was ich da machen muss?
Gruß
Lutz
Hallo Lutz,
das Jobcenter wird sich sehr wahrscheinlich nicht von der Vorlage der Bestätigung abbringen lassen. Eventuell kann das Jobcenter überzeugt werden, dass die Bescheinigung nachgereicht werden kann.
Daher kann ich leider nicht mehr Empfehlen als möglichst schnell und vollständig dem Finanzamt zu antworten, damit die Steuernummer und die Befreiung möglichst schnell zugeteilt werden können.
Viele Grüße,
Gerrit Grutzeck